Energieausweise

Energieausweise

Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, pflicht.

Aus dem Energieausweis kann man ablesen, wie energieeffizient ein Wohngebäude ist und wie viel Energie man für die Heizung eines Hauses benötigt. Dadurch können verschiedene Wohngebäude miteinander verglichen und Rückschlüsse auf die Energiekosten gezogen werden.

Zusätzlich kann das Dokument Empfehlungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen enthalten, wodurch Energiekosten gespart werden können.

Der zuständigen Landesbaubehörde muss der Ausweis jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden. Dem Käufer oder dem neuen Mieter muss das Dokument bei der Wohnungsübergabe ausgehändigt werden. Mithilfe eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems werden Energieausweise zudem künftig flächendeckend überprüft.

Energieausweise sind ab Ausstellung zehn Jahre lang gültig und können auf der Grundlage des Bedarfs ausgestellt werden (Bedarfsausweis). Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man Ausweise auch auf der Grundlage des Verbrauchs ausstellen (Verbrauchsausweis).